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Placards kennzeichnen Gefahrgut nach Gefahrgutklassen
Rein vom Französischen übersetzt bedeutet "Placard" einfach Plakat.
In der Herstellung von Gefahrgut Etiketten wird Placard aber als Fachbegriff in der Gefahrgutkennzeichnung verwendet und am besten mit Gefahrzettel übersetzt.
Placards sind in der Form quadratisch und werden auf der Spitze stehend an Kanistern, Containern, Fässern und Tanks angebracht (Rautenform).
Ihre farbliche Kennzeichnung kann vollflächig, gestreift oder zweifach aufgeteilt (oben und unten) sein.
Die jeweilige Farbe des Gefahrgutetiketts oder Gefahrenzettels kennzeichnet dabei die Gefahrgutklasse (z.B. orange für explosive Stoffe).
Das Placard kann zudem ein Piktogramm, die Gefahrgutklasse als Zahl und auch weitere individuelle Beschriftungen beinhalten.
Placards haben eine Grenzenlänge von Minimum 10 Zentimetern, eine häufig verwendete Größe ist 25x25cm.
Placards (Gefahrzettel) werden häufig zusammen mit Warntafeln verwendet, um gefährdende Stoffe an LKW´s zu symbolisieren.
Ein Placard gibt Helfern (z.B. Sanitätern) bei einem Unfall durch die Farbe und das Symbol Informationen über eventuelle Gefahren an dem Schadensort.
Die Warntafeln werden vorne und hinten an den LKW´s angebracht, die Placards dagegen nur hinten und an beiden Seiten.
Ausser Wechselbehälter, die von allen Seiten mit Gefahrgutkennzeichnungen markiert werden müssen, und zwar direkt am Behälter.
Ein Placard darf NICHT an der Vorderseite eines KFZ´s angebracht werden.
Hierzu sollte auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur nachgelesen werden:
Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
Für gefährliche Transportgüter sind unterschiedliche Gesetze in Kraft, je nach Transportmittel und Region. Innerhalb der EU gelten diese Regelungen:
- -Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)
- -Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
- -Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr (RID)
- -Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein (ADRN)
- -International Air Transport Association (engl. für Internationale Flug-Transport-Vereinigung, IATA)
- -Gefahrgutkennzeichnung für gefährliche Güter im Seeschiffsverkehr (IMGD, International Maritime Code for Dangerous Goods)