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Gefahrgutaufkleber Klasse 1.3
Gefahrgutkennzeichen der Klasse 1. 3 „Stoffe und Gegenstände, die eine Feuergefahr besitzen und die entweder eine geringe Gefahr durch Luftdruck oder geringe Gefahr durch Splitter-, Spreng- und Wurfstücke oder durch beides aufweisen, aber nicht massenexplosionsfähig sind. Diese Unterklasse umfasst Stoffe und Gegenstände:
(a) bei deren Verbrennung beträchtliche Strahlungswärme entsteht; oder (b) die nacheinander so abbrennen, dass eine geringe Luftdruck- oder Splitter-, Spreng- und Wurfstückwirkung oder beide Wirkungen entstehen. “ als Haftpapier- , PE- oder PVC Folienetikett.
Gemäß der aktuellsten ADR, IATA, RID und dem IMDG Code.
Die Etiketten aus PE- Folie (Rollenetiketten sowie Digitaldruckprodukte) werden auf seewasserbeständigem Material nach British Standard 5609 Teil 2 gefertigt. Alle Einzelblattetiketten sind Seewasserbeständig nach British Standard 5609 Teil 3. Das entsprechende Zertifikat kann auf Wunsch mitgeliefert werden.